F ehenswesen und politischer Status Quo in Furyondy

F uryondy hat ein feudales Lehenswesen. Der oberste Lehensherr ist der König. Ihm unterstellt sind die Fürsten. Je nach Größe des Fürstentumes tragen die Adeligen den Titel des Barons, des Grafen, des Herzogs oder des Großherzoges. Außer den Baronen müssen die Fürsten Hirschritter sein. Der Titel wird immer an den ältesten männlichen Erben weitergegeben, außer er dankt ab, z.B. wegen allzu mangelnden Kämpfertalentes. Weibliche Ausnahmen können vom König gestattet werden. An jedem Feudalhof leben außer dem Fürsten auch noch Hirschritter, deren Anstellung auch eine Prestigefrage ist.

E in Großherzogtum hat mindestens 8 Hexe Größe. Furyondy hat 7 dieser Fürstentümer. Im Schnitt unterhält ein Großherzogtum noch 7 Ritter (zusätzlich zum Fürsten selbst). Von den über zweihundert Hirschrittern kommen also 56 aus Großherzogtümern.

E in Herzogtum hat eine Hexgröße von 5-7. Jedes unterhält etwa 5 Ritter. Mit den Herzögen stellen die 9 Fürstentümer 50 aller Hirschritter.

E ine Grafschaft ist 4 oder 5 Hexe groß. In der Regel unterhält eine Grafschaft 3 Ritter - 4 mit dem Grafen. Bei 18 Grafschaften in Furyondy steuern diese Fürstentümer also 57 Ritter bei.

B aronien sind maximal 2 Hexe groß. Nicht-Kämpfer können keine anderen Fürstentümer erhalten, da sie dem Hirschorden nicht beitreten können. Unter den Baronen findet man daher neben Kämpfern auch Barden, Zauberkundige oder Priester.

D as Kronland um Chendl ist von der Größe her ein Herzogtum. Hierauf leben 12 Ritter des Hirschordens.